Betreuung an Rosenmontag und Veilchendienstag

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

mit zunehmender Dauer des Distanzunterrichtes und der Ungewissheit, wie es danach weiter geht, steigt auch das Belastungspotential auf allen Ebenen. So mein Eindruck, und das ist auch ganz normal, finde ich.

Je mehr jede/r dabei an seine Grenzen stößt, desto eingeschränkter wird der Blick auf’s Ganze und auf die Anderen. Das geht meist gar nicht anders.

Meine Aufgabe als Schulleiter ist es u.a., das Ganze im Blick zu behalten. Und so sehe ich eben die zunehmende Belastung an allen Stellen und die Sehnsucht nach Normalität, Kontakt und auch Präsenzunterricht.
Mit den meisten von Ihnen teile ich die Hoffnung, dass angesichts sinkender Inzidenzzahlen nach Wochen des Distanzunterrichts und zweier Ferientage endlich wieder Präsenzunterricht möglich ist.

Bezogen auf Rosenmontag (15.02.) und Veilchendienstag (16.02.), also die 2 Ferientage, gibt es von Elternseite vereinzelt Fragen. Den Sachzusammenhang will ich deswegen gerne nochmal erläutern.

Zudem gibt es bezogen auf die Betreuung an diesen Tagen eine Änderung.

Es gab leider einen Kommunikationsfehler in der Form, dass ich davon ausgegangen war, dass unter den jetzigen schwierigen Bedingungen alle Kinder, auch die, die nicht in der OGS angemeldet sind, betreut würden.
In einem Gespräch mit der Leitung des Trägers der OGS wurde aber deutlich, dass hier ein Abstimmungsproblem vorliegt und an diesen Tagen ausschließlich die in der OGS angemeldeten Kinder notbetreut würden. Dies entspricht den vertraglich festgelegten Regelungen, wie sie auch sonst bei der Betreuung an beweglichen Ferientagen gelten.

Ihre Kinder haben folglich nach heutigem Stand bis zum 14.02.2021 Distanzunterricht- entweder zu Hause oder im Rahmen des schulischen Betreuungsangebotes – und anschließend 2 Tage unterrichtsfrei. Sollten sie an diesen Tagen notbetreut werden, müssten sie bereits in der OGS angemeldet sein.

Für dieses Missverständnis entschuldige ich mich bei Ihnen aufrichtig und hoffe, dass Sie die Betreuungssituation an diesen Tagen anderweitig gut regeln können.

Was Rosenmontag und Veilchendienstag, die beiden beweglichen Ferientage in Senden betrifft, so gab es auf verschiedenen Ebenen Regelungsbedarf. Das Schulministerium „hat entschieden, nicht in die Planungen der Schulen zu den beweglichen Ferientagen einzugreifen“ (Mail vom 14.01.2021). Die Verbände und Gewerkschaften haben sich dagegen gerade anlässlich der Belastungen im Distanzunterricht auch für Lehrkräfte eindeutig positioniert und sehen diese Tage als tariflich festgelegte Ferientage. Es hätte die Möglichkeit gegeben, diese Tage per Schulkonferenzbeschluss auf das verbleibende Schulhalbjahr verteilt zu verlegen. Da es aber die ministerielle Anforderung gibt, bewegliche Ferientage im Gebiet eines Schulträgers möglichst einheitlich zu terminieren, hätten sich hier weitgehend alle 7 Schulen in Senden entsprechend einigen müssen. Auf Ebene einer Schulleiter*innendienstbesprechung auf Kreisebene ist deshalb beschlossen worden, es einheitlich bei der vor einem Jahr festgelegten Regelung zu belassen.

Sie sehen, ein kompliziertes Feld, auf das verschiedenste Akteure Einfluss nehmen.

Wenn ich an unsere Schülerinnen und Schüler denke, kann ich mir vorstellen, dass die meisten von ihnen nach diesen Wochen Unterricht auf Distanz das verlängerte Wochenende ohne Lernverpflichtungen genießen werden und dann hoffentlich wieder in die Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule gehen dürfen.

Herzliche Grüße

Michael Hiegemann