Bundesnotbremse und avisierte Veränderungen

Liebe Eltern,

am Donnerstag spätabends erreichte uns eine neue Schulmail „Informationen zum Schulbetrieb ab dem 26. April 2021“, in der auf die sogenannte „Bundesnotbremse“ sowie auf weitere anstehende Veränderungen Bezug genommen wird. Letztere sind noch nicht abschließend dargestellt, hier erhalten wir, und dann auch Sie, Mitte kommender Woche genauere Informationen.

Wichtig ist mir an dieser Stelle, Ihnen die aktuellen Informationen direkt zukommen zu lassen, um Sie so auf dem Weg zu den nächsten Veränderungen möglichst gut mitnehmen zu können.

Denn Eines ist mir klar: Jede Veränderung in der häuslichen Routine bedeutet Anstrengungen und Stress, von der das gesamte familiäre System betroffen ist. Gleiches gilt für die Planung, Organisation und Durchführung der Lernprozesse des Wechselunterrichts. Die Lehrer*innen haben hier einen enormen Mehraufwand zu leisten. In Bezug auf die umfänglichen Betreuungsaufgaben in Schule erklären sich Mitarbeiterinnen von OGS und BMB zu Aufgaben bereit, die weit über das normale Maß hinausgehen.

All das, und noch viel mehr, geschieht meistens im Unsichtbaren für die jeweils anderen Seiten. In Krisenzeiten wie diesen verengt sich der Blick zudem stark auf das eigene Empfinden und die entsprechende Lebenssituation.

Meine Aufgabe ist es u.a., diese verschiedenen Realitäten in den Blick zu nehmen und ihnen den notwendigen Raum in der Schulöffentlichkeit zu geben. Nur so können sie von den verschiedenen Seiten wahrgenommen und gewertschätzt werden.

Nun zu den angesprochenen Informationen:

Das Schulministerium (www.schulministerium.nrw.de) schreibt, dass „ das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz) einen geänderten rechtlichen Rahmen für das staatliche Handeln in der Corona-Pandemie schafft. Es führt eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ein, die zunächst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auslöst. Ab einer Inzidenz von 165 gelten weitergehende Maßnahmen.

Das neue Recht erstreckt sich auch auf den Schulbereich. Allerdings gelten die konkreten Folgen der gesetzlichen Vorgaben des Bundes nicht per se landesweit, sondern je nach Betroffenheit in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten, in denen sich Ihre Schule befindet.“ (ebd. S. 1)

Des Weiteren werden wesentliche Vorgaben zum Schulbetrieb in der Pandemie wie folgt beschrieben:

• „Präsenzunterricht an Schulen ist nur zulässig, wenn angemessene     Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.
• Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.
• Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt…
• Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt… Das bedeutet regional, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt.
• Die Länder können Betreuungsangebote (pädagogische „Notbetreuung“) einrichten.

Diese Vorgaben finden sich in Nordrhein-Westfalen wie schon die bisherigen Vorgaben zum Infektionsschutz in der Coronabetreuungsverordnung. Sie übernimmt die neuen bundesrechtlichen Vorgaben und bleibt damit das für die Schulen allein maßgebliche Regelwerk.“ (ebd. S. 1)

Besonders hingewiesen wird im Rahmen der Bestimmungen der Coronabetreuungsverordnung auf die Testpflicht und deren Abläufe in den Schulen. Diese bleiben im Wesentlichen unverändert. „Über die bisherigen Testverfahren hinaus werden auch kindgerechte Pooltests (sogenannte „Lolli-Tests“) an Grundschulen… zugelassen. Das Ministerium für Schule und Bildung arbeitet derzeit an der Beschaffung und Vorbereitung solcher Tests.“                     (ebd. S. 2)

Staatsminister Mathias Richter weist allerdings in Bezug auf die zeitnahe Einführung solcher Tests vorsorglich darauf hin, „dass diese deutliche Verbesserung für die Anwendbarkeit und Handhabung bei den betroffenen Kindern… zwingend mit einem Unterrichtsmodell verknüpft werden muss, das einen täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht nach dem Prinzip „Montag-Mittwoch-Freitag-Dienstag-Donnerstag“ für jeweils die Hälfte der Klasse vorsieht.“ (ebd. S. 4)

Wir haben zwar an unseren Grundschulen in Senden das tägliche Wechselmodell bereits eingeführt, doch genau an dieser Stelle werden wir wahrscheinlich im Sinne der o.g. Anforderungen Veränderungen vornehmen müssen.

Sobald wir Mitte kommender Woche weitere Informationen vom Schulministerium zu den neuen möglichen Testverfahren sowie deren Konsequenzen für die Schulorganisation haben, informiere ich Sie zeitnah.

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich ein weiterhin sonniges Wochenende und melde mich dann mit neuen Informationen in der nächsten Woche.

Alles Gute und herzliche Grüße

Michael Hiegemann